AGB zu Altes Dampfbad
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis:
Die hier vorliegenden AGB betreffen ausschließlich die Regelungen zur Internationalen Kunstausstellung im Alten Dampfbad Baden-Baden 2012.
Hier in ihrer ursprünglichen Fassung vom 23.04.2011!
1. Leistungsbeschreibung
1. Leistungsbeschreibung und Veranstaltungshinweise:
1.1. Diese internationale Ausstellung findet in Deutschland vom 03. – 19. Februar 2012 im „Alten Dampfbad“ In 76530 Baden – Baden, Am Marktplatz statt. (Amtlicher Stadtplan)
1.2. Alle Künstler finanzieren diese Ausstellung inklusive Werbung, Miete, Nebenkosten und Zusatzpersonal für Reinigung und Aufsicht gemeinsam zu
gleichen Anteilen durch einen Teilnehmerbeitrag von 280,- €.
1.3. Der Bewerbungsschluss für die Veranstaltung im „Alten Dampfbad“ Baden-Baden ist Dienstag der 31. Mai 2011.
1.4. Die Anlieferung und der Aufbau werden auf den Donnerstag 02. Februar 2012 von 11 – 18.00 Uhr festgelegt.
1.5. L etzte Handgriffe und Dekorationen sind noch am Freitag 03. Februar von 11 – 14.00 Uhr vollständig abzuschließen.
1.6. Pressetermin ist Freitag der 03. Februar 2012 15.00 Uhr, - anschließend
Vernissage von 16 – 20.00 Uhr.
1.7. Die Ausstellung ist vom Samstag 04. – Sonntag 19. Februar Wochentäglich von 14 – 18.00 Uhr geöffnet Samstags / Sonntags von 11 bis 18 Uhr und wird von einer Aufsichtsperson und mindestens einem anwesenden Künstler - oder vom Veranstalter betreut. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass alle Künstler während der gesamten Dauer der Ausstellung anwesend sein müssen. Wünschenswert ist, dass alle Künstler beim Pressetermin, der Vernissage und der Finissage anwesend sind.
1.8. Der Abbau der Ausstellung muss zwingend am 20. Februar von 11 – 14.00 Uhr stattfinden, da keine Lagermöglichkeiten am Veranstaltungsort vorhanden
sind.
1.9. Notwendige Personal / Transport - und Lagerkosten im Fall von Verhinderung bei verzögerter Abholung werden dem betreffenden Künstler in Rechnung gestellt.
1.10. Alle Räume müssen am Montag 20. Februar spätestens bis 14.00 Uhr dem Gastgeber / Vermieter im gereinigten Zustand zurückgegeben werden.
1.11. Der Künstler ist verpflichtet, im Fall einer Verhinderung oder Verzögerung bei Auf- oder Abbau den Veranstalter rechtzeitig zu benachrichtigen um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten.
1.12. Jeder teilnehmende Künstler sorgt selbständig für die Bereitstellung druckfähiger Informationen (Vita, Passfoto, Werkfotos (Auflösung 300 dpi) zu ausgestellten Gemälden und Objekten, Objektbeschreibung und einer Liste seiner wichtigsten Einzel- und Gruppenausstellungen).
1.13. Alle nominierten Künstler erklären mit ihrer Teilnahme an dieser Ausstellung, dass sie sowohl alle Kunstwerke selbst geschaffen haben, wie auch im Besitz der Rechte zur Veröffentlichung von Fotos sind. (Urheberrecht)
1.14. Jeder Künstler verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem vom Gastgeber / Vermieter / Veranstalter für die Ausstellung bereitgestellten Gegenstände und Materialien.
1.15. Alle Künstler sind für ihre Dekoration zur Ausstellung selbst Verantwortlich. Alle helfen sich bei Auf- und Abbau nach Möglichkeit gegenseitig, um allen Künstlern untereinander zusätzliche hohe Personalkosten für Auf- und Abbau zu ersparen.
1.16. Jeder Künstler regelt seinen eigenen Transport, Versicherung der Kunstwerke, Anreise, Abreise und mögliche Übernachtung in Hotel, Pension oder Parkplatzgebühren und ähnliches auf eigene Kosten.
1.17. Alle Künstler erklären sich bereit, die Daten zur Person, Fotos, Vita und Ausstellungsliste ausschliesslich für den Druck in einem Künstlerkatalog und für die Pressearbeit auf der Homepage sowie in PR Medien zum Zweck der Werbung für diese Ausstellung freizugeben.
1.18. Die Teilnahmegebühr für jeden nominierten Künstler beträgt 280,- € und ist bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Teilnahmebestätigung auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen.
1.19 Der Veranstalter erhebt bei Verkauf von Kunstwerken 20% Provision vom Künstler, zur Deckung der Gesamtkosten und Refinanzierung von Auslagen.
1.20. Nominierte Künstler senden bis spätestens 31.05.2011 alle noch fehlenden Bewerbungsunterlagen an
Andreas Schubert
Neugasse 1
D – 77731 Willstätt - Eckartsweier
per Webformular oder direkt auf Anfrage per E-Mail
Die Nominierung oder Ablehnung erfolgt mit Rechnungsstellung sofort nach Eingang per E-Mail. (Überweisung der Teilnahmegebühren bitte nicht vergessen!)
1.21. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt nach Zugang der verbindlichen Anmeldebestätigung ab dem 16.06.2011 nicht mehr, da sofort nach Ablauf der Anmeldefristen alle Verträge des Veranstalters mit dem Gastgeber / Vermieter verbindlich vom Veranstalter für alle Künstler geregelt werden.
1.22. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Beteiligung, wegen unvertretbar hohen Kosten, oder aufgrund höherer Gewalt die Ausstellung abzusagen. Grundlage dazu sind die Ergebnisse bei Ablauf der letzten Anmeldefrist ab Nominierung der Künstler am 15.06.2011.
1.23. In Abstimmung mit allen Künstlern kann der Veranstalter eine geringfügig höhere Teilnehmergebühr von 40.- € vereinbaren für den Fall, dass sich nur 14 Teilnehmer anmelden. Sind weniger als 14 Teilnehmer angemeldet, wird die Veranstaltung abgesagt.. In diesem Fall werden alle bereits bezahlten Teilnehmergebühren vollständig zurückerstattet.
1.24. Sind bis zum 31.05.2011 mindestens 14 Künstler verbindlich angemeldet, ist ein Rücktritt einzelner Künstler nicht mehr möglich, ohne die Gesamtausstellung zu gefährden. Wird dennoch vom Rücktrittsrecht gebrauch gemacht, müssen vom zurücktretenden Künstler alle bis dahin real angefallene Kosten in voller Höhe erstattet werden, mindestens in Höhe von 50% des Unkostenbeitrages.
1.25. Jeder ausstellende Künstler beachtet das ausdrückliche Verkaufsverbot während der Dauer der Ausstellung. Verkaufsveranstaltungen werden grundsätzlich als solche ausgewiesen, da sie ein mehrfaches der Kosten verursachen als sonstige Ausstellungen.
Ein Folgegeschäft oder sogenanntes „Nachlaufgeschäft“ ist weiterhin möglich. (Bitte beachten Sie die Rechtlichen Hinweise der Stadt Baden-Baden und weiter unten im Kasten!)
Bei Verstößen wird der betreffende Künstler im vollen Umfang gegenüber dem Veranstalter Schadenersatzpflichtig.
1.26. Jeder Künstler übernimmt die Verteilung und den Versand seiner persönlichen Einladungskarten in Eigenregie
1.27. Diese Vereinbarung unterliegt Deutschem Recht. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Offenburg.
Rechtliche Hinweise der Stadt Baden-Baden
Besonders Wichtig!
(Verkehrsrechtlichen Hinweise der Stadt Baden-Baden)
Die Ausstellung findet im Winter statt.
Vermeiden Sie Unfälle durch Unachtsamkeit!
Das Ausstellungsgelände liegt n in einer Fußgänger – Zone!
Das bedeutet für Sie unter Umständen Schneekettenpflicht,
da Baden-Baden teilweise auch sehr kurvenreiche Steigungen mit Kopfsteinpflaster von mehr als 12 % in der Innenstadt aufweist!
Bitte beachten Sie auch,
dass das „Alte Dampfbad“ in Baden - Baden und der gesamte Bereich
der Innenstadt in einer Wasserschutzzone gelegen ist!
Aus diesem Grund schreibt das Ordnungsamt zwingend Ölmatten am Parkplatz für jedes parkende Fahrzeug vor, welches die Innenstadt befahren möchte!
Damit soll verhindert werden,
dass Öl das Quellwasser verunreinigen kann.
Die Zufahrt zum „Alten Dampfbad“
ist nur mit Sondergenehmigung möglich!
Diese wird für das jeweilige Lieferfahrzeug auf das polizeiliche Kennzeichen des anliefernden Fahrzeugs ausgestellt,
separat vom Veranstalter beantragt und dem jeweiligen Künstler
vor Ausstellungsbeginn übergeben.
2. Die Teilnahmegebühr (Unkostenbeitrag)
2. Die Teilnahmegebühr (Unkostenbeitrag) von 280,- € / je Künstler deckt folgende Leistungen:
2. 1. Gewährleistung und Regelung der Ausstellungsmodalitäten im „Alten Dampfbad“ Baden-Baden vom 02.02.2012 bis 20.02.2012 im Namen und Auftrag aller teilnehmenden Künstler:
- Bereitstellung von insgesamt 50 Meter Hängefläche für Gemälde, sowie insgesamt etwa 9 m2 Stellfläche für Skulpturen.
- Zuteilung von 3 Meter Hängefläche oder alternativ 3 Nischenstellplätze für Skulpturen an jeden Teilnehmer
- Bereitstellung von 9 Nischen (B 120 x T 60 cm) als geeignete Stellplätze für Skulpturen, sowie 5 Tische und 4 Vitrinen und Stühle nach Bedarf.
- Bereitstellung von 2 Nischen (B 120 x T 60 cm) mit 2 Tischen für die Ablage von Werbematerial aller teilnehmenden Künstler,
- Sicherung der Aufsicht und Betreuung der Ausstellung während der Öffnungszeiten der Ausstellung durch mindestens 2 anwesende Personen,
- Bereitstellung von Drahtseilen und Haken für Gemälde sowie ein Rahmen und Aufsteller für die Vita jedes Künstlers,
- Tägliche Sicherung der Sauberkeit in allen Ausstellungsräumen, Küche und WC.
- Werbung durch Plakate A 1 an 22 Plakatsäulen und Einladungskarten ab 15. Januar 2012 in umliegenden Hotels am Ort.
- 1 Anzeige in der örtlichen Tageszeitung unmittelbar vor Eröffnung der Ausstellung
- Organisation von Führungen durch die Ausstellung und Katalogerstellung.
2. 2. Organisation und Bereitstellung / Auslieferung der Parkausweise und Sondergenehmigungen zur Anlieferung und Abholung der Kunstwerke 4 Wochen vor Beginn der Ausstellung (Geben Sie bitte dazu den Typ und das polizeiliche Kennzeichen ihres Lieferfahrzeuges an!)
2. 3. Die Ausrichtung eines Pressetermins mit anschließender Vernissage
2. 4 . Die Organisation einer Finissage am letzten Tag der Ausstellung
2. 5. Jeder Künstler erhält vor Ausstellungsbeginn 20 Einladungskarten für die Vernissage / Finissage per Post zugesandt, sowie bei Beginn der Veranstaltung gegen Kostenerstattung 1 Plakat A 1 für private Zwecke (A 3 Plakate - Bitte bei Bedarf gesondert bestellen!).
3. Rechtliche Hinweise zum Verkaufsverbot
3. Rechtliche Hinweise zum Verkaufsverbot während der Ausstellung
3. 1. Der Veranstalter und die Stadt Baden-Baden weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um keine Verkaufsausstellung handelt! Das bedeutet für alle teilnehmenden Künstler striktes Verkaufsverbot in den Ausstellungsräumen! Ein sogenanntes Nachlaufgeschäft bleibt von dieser Regelung unberührt!
3. 2. Im Falle eines offensichtlichen illegalen direkten Verkaufes berechnet der Gastgeber / Vermieter in diesem Fall die Stadt Baden – Baden dem Veranstalter die doppelten Mietkosten.
3. 3. Kann der Gastgeber / Vermieter u. U. durch Zeugen nachweisen, dass ein Künstler namentlich einen illegalen Verkauf während der Ausstellungszeit tätigte, ist derjenige Künstler in vollem Umfang dem Gastgeber Vermieter und dem Veranstalter gegenüber Schadenersatzpflichtig!
3. 4 Um allgemeine finanzielle Mehrbelastungen aller übrigen teilnehmenden Künstler durch Nachforderungen bei Zuwiderhandlung zu vermeiden, werden alle diesbezüglich entstehenden Kosten dem betreffenden Künstler in Rechnung gestellt. Im Anschluss erfolgt ein disziplinarischer Ausschluss von weiteren Veranstaltungen.
3. 5. Um Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren zu vermeiden, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme.
3. 6 Dem Künstler wird zur Kenntnis gegeben, dass mit der fristgemäßen Einsendung bis zum 31.05. 2011 die vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich eingesandte Bewerbung noch kein Anspruch auf eine Teilnahme an der Ausstellung entsteht.
3. 7. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bewerbung durch den Veranstalter. bestätigt wird und der Künstler die Teilnahmegebühr bis spätestens zum 15.06.2011 auf das vom Veranstalter benannte Konto einbezahlt hat.
3. 8. Die Bestätigung über die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter nach Zahlungseingang schriftlich oder per E-Mail. Jeder Künstler bewirbt sich ausschließlich mit den zur Ausstellung vorgesehenen Werken. Änderungen sind nur bei vorzeitigem Verkauf rechtzeitig anzuzeigen und in Absprache mit dem Veranstalter zulässig. Die Entscheidung über die Teilnahme ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. 9. Türen, Flur, Treppenhaus und Notausgänge sowie Brandschutzanlagen müssen frei zugänglich sein.
3. 10. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Ausstellungsfläche seitens des Künstlers besteht nicht.
4. Schlussbestimmungen:
4. Schlussbestimmungen
4. 1. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Aussteller und Veranstalter.
Jeder Künstler erhält die vorstehenden Anmeldebedingungen (AGB) und die Rechtlichen Hinweise der Stadt Baden – Baden zu Beginn seiner Anmeldung als PDF - Datei zum Download und danach bis zum Ende der Ausstellung zur Einsicht auf der Homepage des Veranstalters.
4. 2. Nach sorgfältiger Prüfung der AGB erklärt sich jeder Künstler durch seine verbindliche Anmeldung zu dieser Ausstellung mit allen Bedingungen dieser AGB einverstanden.
4. .3. Alle Bewerbungen können Online getätigt werden, per WEB-Formular, per PDF - Formular, per E-Mail oder auf CD per Post direkt dem Veranstalter zugänglich gemacht werden. Die Bewerbung ist mit den eingesandten Werksfotos nach Bestätigung durch den Veranstalter und anschließender Zahlung des Unkostenbeitrags verbindlich.
4. 4. Der Schutz persönlicher Daten der Künstler wird vom Veranstalter garantiert. Eine Verwendung erfolgt nur zur Durchführung der Veranstaltung, und für das Künstlerportfolio auf der Homepage zur Ausstellung.
Ihre Anmeldung zur Ausstellung „Altes Dampfbad“ Baden-Baden sowie alle Lieferungen die Ausstellung betreffend sind zu richten an:
Andreas Schubert
Neugasse 1
D- 77731 Willstätt - Eckartsweier
Kontakt
Willstätt - Eckartsweier, am 23.04.2011.



